Beschwerden

  1. Eine Beschwerde kann von jedem Panelisten eingereicht werden.
  2. Als Beschwerde gilt eine Anfrage eines Panelisten, in der er seine Unzufriedenheit in Bezug auf die Korrektheit des Betriebs oder die Qualität des Smartphones zum Ausdruck bringt.
  3. Der Panelist kann eine Beschwerde zumindest in Urkundenform an die medienpanel@gemius.com. Schriftliche, elektronische und Urkundenform" angegebenen Adressen richten.
  4. In der Beschwerde gibt der Panelist den Gegenstand der Beschwerde an, beschreibt die Gründe für die Beschwerde und legt die Dokumente vor, auf deren Grundlage er die Beschwerde einreicht.
  5. Wir werden eine Beschwerde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, beantworten. In besonders komplexen Fällen, die es unmöglich machen, die Beschwerde zu prüfen und innerhalb des oben genannten Zeitrahmens zu beantworten, informieren wir den Beschwerdeführer über den Grund für die Verzögerung, geben die Umstände und Informationen an, die zur Prüfung der Beschwerde erforderlich sind, und nennen den voraussichtlichen Termin für die Prüfung und Beantwortung. Diese Frist darf 60 Tage ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde nicht überschreiten.
  6. Die Antwort auf die Beschwerde erfolgt in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger und wird an die aktuelle Postanschrift des Beschwerdeführers gesandt. Eine Antwort auf die Beschwerde kann auf Antrag des Beschwerdeführers per E-Mail übermittelt werden. Die Antwort wird an die aktuelle in unserer Datenbank registrierte Adresse oder an die in der Beschwerde angegebene Adresse geschickt.
  7. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung kann der Panelist nach Ausschöpfung des Beschwerdeverfahrens Ansprüche vor Gericht und vor den Verbraucherschutzeinrichtungen in Deutschland geltend machen.